Datenschutz & Compliance

Schutz für Ihre Schuldaten.

Ihr Datenschutzbeauftragter braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Den erhalten Sie auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden – fertig unterzeichnet, ohne Wartezeit.

So einfach geht's

AVV in 24 Stunden. Drei Schritte.

Schritt 1

E-Mail schreiben

Kurze Anfrage an [email protected] mit Betreff „AVV-Anfrage – [Schulname]".

Schritt 2

AVV innerhalb von 24 h

Sie erhalten den unterzeichneten AVV als PDF – fertig zur Ablage beim Datenschutzbeauftragten.

Schritt 3

Keine weiteren Schritte

Kein Formular, kein Anwalt, keine Wartezeit. Der AVV ist sofort wirksam.

Was im AVV steht

Die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Eine Zusammenfassung der Kernpunkte – kein Ersatz für den vollständigen Vertragstext.

Vertragsgegenstand

votever verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag der Schule (Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO) zum Zweck der Durchführung digitaler Schulwahlen. votever ist Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO.

Art der verarbeiteten Daten

E-Mail-Adresse und Name der Wahladministratorin bzw. des Wahladministrators (Lehrkraft), Name der Schule, selbst angelegte Wahlinhalte (Kandidatennamen, Wahlzeitraum, Ergebnisse). Keine personenbezogenen Daten der Wählenden (Schülerinnen und Schüler).

Zweck der Verarbeitung

Ausschließlich zur Einrichtung, Durchführung und Auswertung von Schulwahlen. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung, Weitergabe an Dritte oder Verwendung für eigene Zwecke durch votever findet nicht statt.

Dauer und Löschung

Wahldaten werden nach Beendigung des Vertrags auf Weisung der Schule oder automatisch nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist vollständig und unwiderruflich gelöscht. Eine Aufbewahrung durch votever nach Vertragsende findet nicht statt.

Ort der Verarbeitung

Alle Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union (Rechenzentrum Frankfurt, Deutschland) gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.

Subauftragsverarbeiter

votever setzt einen Hosting-Dienstleister mit Serverstandort in der EU ein. Der Subauftragsverarbeiter ist vertraglich auf dieselben Datenschutzstandards verpflichtet. Die Schule wird über Änderungen informiert und hat das Recht, Einwände zu erheben.

Weisungsgebundene Verarbeitung

votever verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung der Schule. Sofern votever gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet ist, teilt votever dies der Schule vor der Verarbeitung mit.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

SSL/TLS-Verschlüsselung aller Datenübertragungen, verschlüsselte Datenspeicherung, Zugriffskontrolle mit Least-Privilege-Prinzip, regelmäßige Sicherheitsupdates, Protokollierung aller administrativen Zugriffe, Backup und Wiederherstellbarkeit.

Rechte der betroffenen Personen

votever unterstützt die Schule bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung). Anfragen werden binnen 72 Stunden bearbeitet.

Meldepflicht bei Datenpannen

Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert votever die Schule unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls.

Den vollständigen, rechtlich bindenden Auftragsverarbeitungsvertrag erhalten Sie auf Anfrage als unterzeichnetes PDF.

Weiterleiten an den Datenschutzbeauftragten

Kurzfassung für Ihr internes Genehmigungsverfahren

votever verarbeitet keine personenbezogenen Daten der Wählenden (Schüler).
Serverhaltung ausschließlich in der EU (Frankfurt, DE) – keine Drittstaatenübermittlung.
AVV gemäß Art. 28 DSGVO auf Anfrage sofort verfügbar.
votever ist Auftragsverarbeiter – die Schule bleibt Verantwortliche.
Wahldaten werden nach Vertragsende vollständig gelöscht.
TOMs entsprechen dem Stand der Technik (TLS, Zugriffskontrolle, Protokollierung).
Benachrichtigungspflicht bei Datenpannen innerhalb von 24 Stunden.

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Noch offene Fragen?

Schreiben Sie uns. Wir beantworten Datenschutzfragen gerne direkt, verständlich und ohne Juristendeutsch.